Der Verein - stark für KiBiPs!

Was machen KiBiPs?

  • KiBiPs übernehmen die Betreuung der Kinder im Privathaushalt der Eltern
    (= Kinderfrauen)
  • für minderstens 10 Stunden in der Woche

 

  • Aufgaben: 
    Betreuung, Pflege, Erziehung, Bildungsförderung,
    Haushaltstätigkeiten nur, wenn sie im direkten Zusammenhang mit der Kinderbetreuung stehen

Was tut der Verein für KiBiPs?

Zur Vorbereitung auf die Tätigkeit und zur Begleitung in der Praxis:

  • Fortbildungskurs, 20 UE*
  • Praxisberatung in der Gruppe
  • vielfältige Seminare zur Weiterbildung
  • Beratung allgemein
  • Beratung zu den Voraussetzungen für geförderte KiBiPs 
  • Eignungsüberprüfung Teil 1

Fortbildungskurs - Inhalte:

  • praxisorientiertes Grundwissen über Arbeitsbedingungen
  • gesetzliche Grundlagen und Vertrag
  • Zusammenarbeit mit den Eltern 
  • Kenntnisse zur Sicherheit
  •  Kinderschutz

Leitung: Monika Thier; Individualpsychologische Beraterin/Supervisorin (DGIP),

 

Paar- und Familientherapeutin

 

*UE = Unterrichtseinheiten

Konzept

Download
TEV_Konzept-KIBIP- Fortb_2019.pdf
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Darüber sollten Sie nachdenken:

Gefördertes oder nicht gefördertes Anstellungsverhältnis?!

"Nicht geförderte" KiBiP in Privathaushalten

  • Sie machen den Vertrag inkl. Festlegung des Stundensatzes mit den Eltern 
  • Sie brauchen keine Qualifizierung

So ist es

Eine Qualifizierung bei  Tagesbetreuungspersonen, die im Privathaushalt der Eltern (KiBiP) arbeiten, ist nicht vorgeschrieben, solange die Betreuung auf einem rein privatrechtlichen Vertrag beruht.

 

Dennoch, ...

sollten die Betreuungspersonen über eine Qualifizierung verfügen. Immer wieder kommt es zu rechtlichen Rückfragen, Fragen seitens der Eltern, ... Wir, als Verein, der die Interessen von Kinderbetreuungspersonen vertritt, empfehlen sehr, einen entsprechenden Fortbildungskurs zu belegen. 

 

Ziel

Ziel ist, Ihnen ein praxisorientiertes Grundwissen über die besonderen Arbeitsbedingungen, der Zusammenarbeit mit den Eltern und der Förderung von Kindern zu vermitteln.

"Geförderte" KiBiP in Privathaushalten

  • Sie machen den Vertrag inkl. Festlegung des Stundensatzes mit den Eltern 
  • Die Eltern erhalten einen Zuschuss vom Stadtjugendamt, wenn die Kinderfrau förderfähig  ist
  • Qualifizierung erforderlich

So ist es

Sobald es zu Bezuschussungen von offizieller Stelle kommt, müssen Sie eine Qualifizierung nachweisen. 

 

Vorgabe ist, dass möglichst alle Tagesbetreuungspersonen eine vergleichbare Qualifizierung vorweisen können.
Lassen Sie sich zur "Geförderten" KiBiP in Privathaushalten qualifizieren, stehen Ihnen auch andere Einsatzmöglichkeiten offen wie zum Bsp. Großtagespflege, Tageseltern.

  

Ausbildungsweg

Diese  Qualifizierung wird leider nicht  vom Verein angeboten. Informieren Sie sich bitte bei uns, wo Sie diese Ausbildung machen können. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie  das Zertifikat des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V. 

Eine ergänzende Teilnahme an unserem Fortbildungskurs wird empfohlen - ist aber kein Muss. 

 

Mehr Infos unter: www.muenchen.de/kindertagespflege



Fortbildungsangebot 2021

Wir arbeiten gerade an dem Fortbildungsangebot 2021. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld.


Anmeldung

  • Ihre Anmeldung wird  bestätigt.
  • Wir verständigen Sie, wenn der Kurs ausfällt.

Kinderbetreuung nach Rücksprache möglich.

 

Abmeldungen:

  • Kostenfrei: Bis 14 Tage vor Kursbeginn - Sie erhalten eine Rückerstattung zu 100%
  • Nicht kostenfrei: Bei Abmeldung bis zu 3 Tagen vor Kursbeginn  fällt eine Stornierungsgebühr von 9 bzw.12€ an
  • Volle Kursgebühr: Bei späteren Abmeldungen volle Kursgebühr!

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.