Der Verein - stark für KiBiPs!

Was machen KiBiPs?

  • KiBiPs übernehmen die Betreuung der Kinder im Privathaushalt der Eltern
    (Kindertagespflegeperson im Privathaushalt = Kinderfrauen)
  • für minderstens 10 Stunden in der Woche

 

  • Aufgaben: 
    Betreuung, Pflege, Erziehung, Bildungsförderung,
    Haushaltstätigkeiten nur, wenn sie im direkten Zusammenhang mit der Kinderbetreuung stehen

Was tut der Verein für KiBiPs?

Zur Vorbereitung auf die Tätigkeit und zur Begleitung in der Praxis:

  • Fortbildungskurs, 20 UE*
  • Praxisberatung in der Gruppe
  • vielfältige Seminare zur Weiterbildung
  • Beratung allgemein
  • Beratung zu den Voraussetzungen für geförderte KiBiPs 
  • Eignungsüberprüfung Teil 1

Fortbildungskurs - Inhalte:

  • praxisorientiertes Grundwissen über Arbeitsbedingungen
  • gesetzliche Grundlagen und Vertrag
  • Zusammenarbeit mit den Eltern 
  • Kenntnisse zur Sicherheit
  • Kinderschutz

Leitung: Monika Thier; Individualpsychologische Beraterin/Supervisorin (DGIP),  

Paar- und Familientherapeutin

 

*UE = Unterrichtseinheiten

Konzept

Download
TEV_Konzept-KIBIP- Fortb_2019.pdf
Adobe Acrobat Dokument 243.8 KB

Darüber sollten Sie nachdenken:

Gefördertes oder nicht gefördertes Anstellungsverhältnis?!

"Nicht geförderte" KiBiP in Privathaushalten

  • Sie machen den Vertrag inkl. Festlegung des Stundensatzes mit den Eltern 
  • Sie brauchen keine Qualifizierung

So ist es

Eine Qualifizierung bei Kindertagespflegepersonen, die im Privathaushalt der Eltern (KiBiP) arbeiten, ist nicht vorgeschrieben, solange die Betreuung auf einem rein privatrechtlichen Vertrag beruht.

 

Dennoch, ...

sollten die Kindertagespflegepersonen über eine Qualifizierung verfügen. Immer wieder kommt es zu rechtlichen Rückfragen, Fragen seitens der Eltern, ... Wir, als Verein, der die Interessen von Kindertagespflegepersonen vertritt, empfehlen sehr, einen entsprechenden Fortbildungskurs zu belegen. 

 

Ziel

Ziel ist, Ihnen ein praxisorientiertes Grundwissen über die besonderen Arbeitsbedingungen, der Zusammenarbeit mit den Eltern und der Förderung von Kindern zu vermitteln.

"Geförderte" KiBiP in Privathaushalten

  • Sie machen den Vertrag inkl. Festlegung des Stundensatzes mit den Eltern 
  • Die Eltern erhalten einen Zuschuss vom Stadtjugendamt, wenn die Kindertagespflegeperson förderfähig  ist
  • Qualifizierung erforderlich

So ist es

Sobald es zu Bezuschussungen von offizieller Stelle kommt, müssen Sie eine Qualifizierung nachweisen. 

 

Vorgabe ist, dass möglichst alle Kindertagespflegepersonen eine vergleichbare Qualifizierung vorweisen können.
Lassen Sie sich zur "Geförderten" KiBiP in Privathaushalten qualifizieren, stehen Ihnen auch andere Einsatzmöglichkeiten offen wie zum Bsp. Großtagespflege, Tageseltern.

  

Ausbildungsweg

Diese  Qualifizierung wird leider nicht  vom Verein angeboten. Informieren Sie sich bitte bei uns, wo Sie diese Ausbildung machen können. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie  das Zertifikat des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V. 

Eine ergänzende Teilnahme an unserem Fortbildungskurs wird empfohlen - ist aber kein Muss. 

 

Mehr Infos unter: www.muenchen.de/kindertagespflege



Fortbildungsangebot 2022

Kindertagespflege im Privathaushalt der Eltern

 

Fortbildungskurs speziell für Kinderbetreuungspersonen im Privathaushalt der Eltern

 

Die Betreuung der Kinder im Privathaushalt der Eltern gilt als besondere Form der Kindertagespflege sofern die Kinder mit mindestens durchschnittlich 10 Stunden pro Woche betreut werden. Hier stehen im Mittelpunkt der Tätigkeit einer Kindertagespflegeperson die Betreuung, Pflege, Erziehung und Bildungsförderung der im Haushalt lebenden Kinder. Haushaltstätigkeiten gehören nur insoweit dazu, wie sie in direktem Zusammenhang mit der Betreuung der Kinder stehen. Die Inhalte der Aufgaben richten sich nach dem Altern und Entwicklungsstand der Kinder. 

 

Für Kindertagspflegepersonen im Privathaushalt der Eltern (auch „Kinderfrau“ genannt“) bieten wir zur Vorbereitung dieser Tätigkeit einen Fortbildungskurs mit insgesamt 20 Unterrichtseinheiten an.

 

In dieser Fortbildung erhalten Sie ein praxisorientiertes Grundwissen über Arbeitsbedingungen einer Kindertagespflegeperson im Privathaushalt, gesetzliche Grundlagen und Vertrag, Zusammenarbeit mit den Eltern und Kenntnisse zur Sicherheit und Kinderschutz. Darauf aufbauend bieten wir Praxisberatung in der Gruppe sowie vielseitige Fortbildungsseminare, welche ganz nach Interesse und Neigung ausgewählt werden können und in welchen sich die Kindertagespflegepersonen Wissen zum Bildungsauftrag aneignen können.

 

Leitung: Monika Thier,

Individualpsychologische Beraterin/Supervisorin (DGIP), Paar- und Familientherapeutin

 

 

Für die Teilnahme an unseren Seminaren gelten die aktuellen Coronaregeln >>

 

Kurs 1 | 20 Unterrichtseinheiten | 45€

entfällt leider

Tag Datum  Uhrzeit     UE Inhalt

Fr.

18.03. 18.30 – 21.00 3 Einführung, Organisatorisches,
Kennenlernen - Motivationsklärung, Präsentation Verein

Sa.

19.03. 10.00 - 12.30 3 Rahmenbedingungen, Aufgaben KiBiP,
Besonderheiten in der Betreuung

Mo.

21.03. 18.30 – 21.00 3 Erstgespräch / Vertrag

Mi.

23.03. 18.30 – 21.00 3 Gesetzliche Grundlagen 
Fr. 25.03. 18.30 – 21.00 3 Hygiene / Sicherheit
Sa. 26.03. 10.00 - 14.30 5 Prävention sexueller Missbrauch, Kindeswohlgefährdung,
Würde/Rechte des Kindes

Kurs 2 | 20 Unterrichtseinheiten | 45€

Tag Datum  Uhrzeit     UE Inhalt

Fr.

30.09. 18.30 – 21.00 3 Einführung, Organisatorisches,
Kennenlernen - Motivationsklärung, Präsentation Verein

Sa.

01.10. 10.00 - 12.30 3 Rahmenbedingungen, Aufgaben KiBiP,
Besonderheiten in der Betreuung

Di.

04.10. 18.30 – 21.00 3 Erstgespräch / Vertrag

Mi.

05.10. 18.30 – 21.00 3 Gesetzliche Grundlagen 

Fr.

07.10. 18.30 – 21.00 3 Hygiene / Sicherheit
Sa. 08.10. 10.00 - 14.30 5 Prävention sexueller Missbrauch, Kindeswohlgefährdung,
Würde/ Rechte des Kindes

Anmeldung

  • Ihre Anmeldung wird  bestätigt.
  • Wir verständigen Sie, wenn der Kurs ausfällt.

Kinderbetreuung nach Rücksprache bei verbindlicher Anmeldung möglich.

 

Abmeldungen:

  • Kostenfrei: Bis 14 Tage vor Kursbeginn - Sie erhalten eine Rückerstattung zu 100%
  • Nicht kostenfrei: Bei Abmeldung bis zu 3 Tagen vor Kursbeginn fällt eine Stornierungsgebühr von
    Stadt:       12,- € / 15,-€
    Umland:  15,- € / 18,-€
  • Volle Kursgebühr: Bei späteren Abmeldungen wird die volle Kursgebühr fällig!

 

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.